Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt diesen auch. Da dies meistens der Eigentümer oder dessen Hausverwaltung ist, zahlt zukünftig auch der Vermieter für die Dienstleistung des Maklers. Beauftragt gezielt der Mietinteressent den Makler mit einem Suchauftrag und diese Wohnung ist vorher nicht vom Vermieter an diesen Makler angeboten worden, zahlt der Mieter.
Da dies praktisch kaum realisierbar ist, wird der Vermieter in den meisten Fällen den Makler bezahlen.
Gerade auf Vermieter, die ihre Eigentumswohnung vermieten, bin ich spezialisiert und weiß, worauf es ankommt. Tätig bin ich bereits schon für Auftraggeber außerhalb Berlins und aus dem Ausland. Die gesamte Korrespondenz kann in Englisch erfolgen.
Serviceleistungen für Vermieter
- persönliche Aufnahme der Immobilie inkl. Anfahrt
- professionelle Außen- und Innenfotos
- Zusammenstellung der Unterlagen, wie z.B. Grundriss, Energieausweis
- sichere Ermittlung der Nettokaltmiete nach Mietspiegel unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse
- sichere Ermittlung der kalten und warmen Nebenkosten anhand von Auswertung der letzten Abrechnung
- Zielgruppenanalyse
- Erstellung eines ansprechenden Exposés
- Veröffentlichung des Angebots im Internet
- Organisation und Durchführung von Besichtigungen auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten
- Erstelllung der Interessenten-Selbstauskunft
- Überprüfung der Bewerbungsunterlagen, wie Schufa, Gehaltsnachweise auf Bonität und Zielgruppenübereinstimmung
- Vorbereitung des Mietvertrages nach neuester Rechtssprechung ggf. bei Besonderheiten mit Zusatzklauseln
- Gemeinsamer Termin zur Mietvertagsunterzeichnung mit allen Beteiligten
Preis
2 Monats-Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt, mindestens 550 Euro zzgl. 19% MwSt. Zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages.
Für die Abnahme- und/oder Übergabe der Immobilie mit entsprechender Dokumentation in Form eines Protokolls und Fotos berechne ich jeweils ein Honorar von pauschal 150 Euro zzgl. 19% MwSt.
Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.