Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt diesen auch. Da dies meistens der Eigentümer oder dessen Hausverwaltung ist, zahlt zukünftig auch der Vermieter für die Dienstleistung des Maklers. Beauftragt gezielt der Mietinteressent den Makler mit einem Suchauftrag und diese Wohnung ist vorher nicht vom Vermieter an diesen Makler angeboten worden, zahlt der...