Haus vererben oder verschenken?

Wenn Eltern ihr Eigenheim schon Jahre vor ihrer Rente den Kindern übertragen, ist das nicht nur lieb gemeint, es kann auch Steuern sparen helfen. Allerdings dürfen die Eltern nicht vergessen, dass sie älter werden und womöglich Geld für die Betreuung brauchen. Dann ist die Immobilie nicht nur Alterswohnsitz sondern auch Alterssicherung. Wer sie ohne Gegenleistung aus der Hand gibt, droht im Alter zu verarmen. Auch sollte für Situationen vorgesorgt werden, an die bisher keiner denkt und die hoffentlich auch nicht eintreten.

Deshalb ist genau zu überlegen, ob Sie den Erlös aus dem Haus oder die Wohnung später für Ihre Alterssicherung benötigen.

Vieles ist in einem Übergabevertrag zu regeln, wie z. B. generelles oder im Pflegefall zu zahlendes monatliches Einkommen für die Eltern. Beim Nießbrauch oder Wohnungsrecht verbleiben die Eltern bis zu Ihrem Tod im Haus oder der Wohnung, obwohl die Immobilie schon übertragen wurde an die Kinder. Dies wird mit einer Belastung im Grundbuch gesichert.

Das sind einige wesentliche Aspekte, die beachtet werden sollten. Haben Sie Interesse an einer individuellen Beratung? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme

Preis

Beratung 95 EUR/h (zzgl. 19% MwSt.)

Hinweis

Bei einem Vermittlungsauftrag an mich entfallen die Beratungskosten.

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